Strafrechtsschutz-Versicherung für Versicherungsvermittler

Permanent fühlen Sie sich für Ihre Mandanten/Kunden verantwortlich, bemühen sich „rund um die Uhr“ um eine optimale Dienstleistung. Natürlich haben Sie sich abgesichert gegen Fehler, die jedem bei dieser Tätigkeit unterlaufen können. Dafür haben Sie u.a. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das ist gut so, denn aufgrund der neuen Vermittlerrichtlinie wird sich auch die Sensibilität Ihrer Mandanten/Kunden verändern. Nicht nur deshalb ist die zivilrechtliche Haftung des Versicherungsmaklers gegenwärtig Thema und Inhalt etlicher rechtsanwaltlicher Fortbildungskurse.

Neben der zivilrechtlichen Haftung tragen Sie und Ihre Mitarbeiter aber auch eine strafrechtliche Verantwortung.

Was ist, wenn Ihnen aus dem Dienst am Mandanten plötzlich „ein Strick gedreht“ wird und Sie mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren überzogen werden?

Z.B., weil Ihnen ein Mandant einen Anlagebetrug vorwirft oder Sie beschuldigt werden, Kunden bei der Erfassung der Unternehmensdaten oder der Darstellung eines Versicherungsfalles zu stark „unter die Arme gegriffen“ zu haben?

Unversehens müssen Sie sich mit dem Vorwurf der Beihilfe zum Versicherungsbetrug oder der Beihilfe zur Steuerhinterziehung auseinandersetzen.

Oder man wirft Ihnen vor, Sie hätten Beitragszahlungen Ihrer Mandanten nicht an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet (Betrug, Untreue oder Unterschlagung).

Was, wenn Ihnen oder Ihren Mitarbeitern ein Fehler bei personenbezogenen Daten (Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen) unterläuft?

Der Gesetzgeber hat für zahlreiche rechtswidrige Verhaltensweisen Tatbestände des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts vorgesehen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich u.a. auf die Übernahme von Anwalts- und Sachverständigenkosten aufgrund individueller Honorarvereinbarungen. Ein Schadenservice mit der Empfehlung von spezialisierten Strafverteidigern ist selbstverständlich inbegriffen.