Vermögensschadenhaftpflichtkonzepte
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| - | Reine Versicherungsvermittlung | |
| - | Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen ohne Fonds | |
| - | Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen |
Alle Konzepte erfüllen natürlich die Anforderungen an eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wie Sie seit dem 22. Mai 2007 vorgeschrieben ist. Unbegrentze Nachhaftung für alle Verstöße ab dem 22.5.2007!
Bitte scrollen Sie nach unten um die Beschreibungen zu lesen.
Versicherungsvermittlung ohne Finanzdienstleistungen
| Deckungssumme | 1.000.000€ Versicherungsvermittlung bis 3.000.000€ möglich |
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| Maximierung |
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich) |
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| Selbstbeteiligung | 10% (mind. 50€, max. 500€) für Versicherungsvermittlung Höhere Selbstbeteiligung wählbar | ||
| Deckungsumfang | -bis zu 5 Mitarbeiter prämienfrei - Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und Niederlassungen innerhalb der EU - Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007 - Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen ) -rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler - persönliche Haftpflicht der Mitarbeiter, soweit diese als Erfüllungsgehilfen auftreten - die Beratung und Vermittlung von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge |
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| Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR. |
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Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistung ohne Fondsvermittlung
| Deckungssumme | 1.000.000€ Versicherungsvermittlung 3.000.000€ möglich 250.000€ Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeiten, bis 2.000.000€ möglich |
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| Maximierung |
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich) 2-fache Jahreshöchstleistung für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit |
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| Selbstbeteiligung | 10% (mind. 50€, max. 500€) für Versicherungsvermittlung Höhere Selbstbeteiligung wählbar 1.000€ für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit |
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| Deckungsumfang | -bis zu 5 Mitarbeiter prämienfrei - Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und Niederlassungen innerhalb der EU - Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007 - Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen ) -rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler |
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| Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR. | |||
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Versicherungs - und Finanzdienstleistungsvermittler
| Deckungssumme | 1.000.000€ Versicherungsvermittlung 3.000.000€ möglich 250.000€ Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeiten, bis 2.000.000€ möglich |
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| Maximierung |
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich) 2-fache Jahreshöchstleistung für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit |
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| Selbstbeteiligung | 10% (mind. 50€, max. 500€) für Versicherungsvermittlung Höhere Selbstbeteiligung wählbar 1.000€ für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit |
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| Deckungsumfang | -bis zu 5 Mitarbeiter prämienfrei - Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und Niederlassungen innerhalb der EU -Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007 - Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen ) -rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler |
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| Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR. | |||
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