Vermögensschadenhaftpflichtkonzepte

- Reine Versicherungsvermittlung
- Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen ohne Fonds
- Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen

Alle Konzepte erfüllen natürlich die Anforderungen an eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wie Sie seit dem 22. Mai 2007 vorgeschrieben ist. Unbegrentze Nachhaftung für alle Verstöße ab dem 22.5.2007!

Bitte scrollen Sie nach unten um die Beschreibungen zu lesen.

Versicherungsvermittlung ohne Finanzdienstleistungen

 Deckungssumme 1.000.000€ Versicherungsvermittlung
bis 3.000.000€ möglich
 Maximierung
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich)
 Selbstbeteiligung 10% (mind. 50€, max. 500€)  für Versicherungsvermittlung Höhere Selbstbeteiligung wählbar
 Deckungsumfang -bis zu 5  Mitarbeiter prämienfrei
- Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und   Niederlassungen innerhalb der EU
- Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007
- Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird   beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des       Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen )
-rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler
- persönliche Haftpflicht der Mitarbeiter, soweit diese als Erfüllungsgehilfen auftreten
- die Beratung und Vermittlung von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge
  Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR.



Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistung ohne Fondsvermittlung

 Deckungssumme 1.000.000€ Versicherungsvermittlung
3.000.000€ möglich
250.000€ Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeiten, bis 2.000.000€ möglich
 Maximierung
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich)
2-fache Jahreshöchstleistung für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit
 Selbstbeteiligung 10% (mind. 50€, max. 500€)  für Versicherungsvermittlung
Höhere Selbstbeteiligung wählbar
1.000€ für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit
 Deckungsumfang -bis zu 5  Mitarbeiter prämienfrei
- Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und   Niederlassungen innerhalb der EU
- Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007
- Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird   beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des       Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen )
-rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler
  Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR.



Versicherungs - und Finanzdienstleistungsvermittler

 Deckungssumme 1.000.000€ Versicherungsvermittlung
3.000.000€ möglich
250.000€ Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeiten, bis 2.000.000€ möglich
 Maximierung
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich)
2-fache Jahreshöchstleistung für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit
 Selbstbeteiligung 10% (mind. 50€, max. 500€)  für Versicherungsvermittlung
Höhere Selbstbeteiligung wählbar
1.000€ für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit
 Deckungsumfang -bis zu 5  Mitarbeiter prämienfrei
- Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und   Niederlassungen innerhalb der EU
-Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007
- Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird   beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des       Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen )
-rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler
  Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR.